Der Arbeitsschutz (ArbSch) sollte durch seine gesetzlichen Vorgaben in jedem Betrieb ein Thema sein. Er hat die zentrale Aufgabe, stets die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit aller Mitarbeitenden zu verbessern. In unserem Vierteiler zum Arbeitsschutz verdeutlichen wir das Zusammenspiel von Arbeitsschutz und anderen Bestandteilen der Gesundheitsförderung wie BGM und BGF. Dabei stellen wir verschiedene charakteristische Techniken des Arbeitsschutzes vor.
Sicherheit im Betrieb
Hinter dem Begriff Arbeitsschutz steckt weit mehr, als nur die Helmpflicht für Bauarbeiter. Der Arbeitsschutz leitet sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ab: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art 2 (2)).
Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist festgelegt, dass jeder Betrieb Maßnahmen, angepasst an die individuellen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden, ergreifen, überprüfen, auswerten und anpassen muss. Die Sicherheit steht im direkten Bezug zu der Gesundheit und ist daher sehr wichtig für die Gesundheitsförderung innerhalb eines Unternehmens:
§4 Allgemeine Grundsätze (ArbSchG):
(1) Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie für die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Die Struktur der vorgegebenen Durchführung von Maßnahmen im Arbeitsschutz ähnelt den Prozessen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Das BGM bietet ein Dach, unter dem die Teilbereiche Arbeitsschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Organisationsentwicklung und Personalentwicklung eingebettet sein können.
Wichtig ist, dass nicht nur die physischen Belastungen, sondern auch die psychischen Belastungen angesprochen werden. Viele Maßnahmen im Bereich des BGM, welche nicht zwangsweise zum Arbeitsschutz gehören, haben direkten Einfluss auf das Wohlbefinden der Mitarbeitenden. So kann ein effektives Erreichen der Ziele im Arbeitsschutz durch eine gute Koordination aller Teilbereiche des BGM gefördert werden.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) erkennt beispielsweise durch eines der Analyseverfahren (bezogen auf einen Bereich im Arbeitsschutz) eine Belastung in einem der vier Handlungsfelder der Prävention und gibt diese Information an den Steuerkreis Gesundheit weiter. Dieser kann nun entsprechend der Belastung entscheiden, welche Maßnahme eingeleitet wird oder koordiniert die notwendigen Maßnahmen der unterschiedlichen Teilbereiche.
Je nach Problematik können Maßnahmen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), Personalmanagement oder Unternehmenskultur zum Einsatz kommen. Bei allen Maßnahmen sollte der grundlegende Prozess der Durchführung, Evaluation und kontinuierlichen Optimierung Anwendung finden.
Im abschließenden Artikel unserer Reihe zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) bringen wir Ihnen die Veranstaltungen im Rahmen der BGF näher. Hierfür stellen wir die unterschiedlichen Veranstaltungsformate und deren mögliche Inhalte vor.
Die Belastung der Psyche
Die psychische Belastung ist einer der großen Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Seit 2006 ist ein fast durchgängiger Trend mit steigenden Fehlzeiten durch Belastungen der Psyche am Arbeitsplatz zu beobachten (TK Gesundheitsreport 2016). Diese Belastungen entstehen beispielsweise durch Tätigkeitsanforderungen, Arbeitsorganisation, Erwartungen/Leistungsdruck oder die Arbeitsumgebung.
Für die psychische Gesundheit spielen das geistige und soziale Wohlergehen eine wichtige Rolle – sie wird durch aktuelle und frühere Ereignisse geprägt.
Psychische Belastungen, die aufgrund privater Umstände bei dem*r Mitarbeiter*in entstehen, werden in der Regel nicht im Arbeitsschutz thematisiert, da der Arbeitgebende für diese Belastungen keine Verantwortung übernehmen muss.
Durch die Verknüpfung im Rahmen eines funktionierenden BGMs, könnte die Entscheidung getroffen werden, durch ein sogenanntes Employee Assistance Program (EAP) auch die Gesamtsituation der Mitarbeitenden zu verbessern und zu unterstützen. Dies wäre eine sinnvolle Verknüpfung zwischen ArbSch und BGM bzw. die Erweiterung der Aufgaben des Arbeitsschutzes durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement.
Alle Risiken für die Gesundheit der Mitarbeitenden werden in einer Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert und bewertet. Mehr Informationen über die Belastung der Psyche am Arbeitsplatz und die hierfür entwickelten Analyseverfahren lesen Sie in unserem nächsten Artikel der Serie.
Wenn Sie Interesse an weiteren Themen rund um das Thema Betriebliche Gesundheit und Prävention haben, besuchen Sie gerne unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt.
Ihr Team VisionGesund.
Übersicht der ArbSch-Artikel
(1/4) Arbeitsschutz: Die Schnittstelle zwischen BGM und ArbSch
(2/4) Arbeitsschutz: Die Analyse der psychischen Belastungen
(3/4) Arbeitsschutz: Die VisionGesund Arbeitssituationsanalyse
(4/4) Arbeitsschutz: Die Mitarbeitendenbefragung
Weiterführende Literatur:
Froböse, Wellmann, Weber (2008): Betriebliche Gesundheitsförderung: Möglichkeiten der betriebswirtschaftlichen Bewertung. Wiesbaden: Universum Verlag GmbH.
TK Gesundheitsreport (2016): Gesundheit zwischen Beruf und Familie.
BGHM (2015): Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.
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