Zunehmende Bildschirmnutzung

Bildschirme spielen in der modernen Arbeitswelt in einer Vielzahl von Berufen eine Schlüsselrolle und sind zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel geworden. Im Jahr 2024 verwendeten ca. 67% der Berufstätigen in Deutschland einen Computer und verbringen somit einen Großteil ihres Arbeitstages vor einem Bildschirm (statista.de). Die zusätzlich verstärkte Nutzung von Geräten in der Freizeit, sei es durch Smartphones, Laptops oder Fernseher, trägt zu einer erheblichen Zunahme der täglichen Bildschirmzeit bei. Während die digitale Entwicklung viele Vorteile mit sich bringt, können lange Bildschirmzeiten zu diversen physischen sowie psychischen Belastungen führen.

Belastungen durch Bildschirmarbeit

Augenbelastung: Durch das lange Fokussieren auf den Bildschirm und den konstanten Sehabstand können die Augen stark beansprucht werden. Unzureichende Kontraste, Blendung und Reflexionen können diese Belastung zusätzlich erhöhen.

Bewegungsmangel: Langes Sitzen belastet den Bewegungsapparat und kann aufgrund von Bewegungsmangel zu gesundheitlichen Problemen führen. Auch das Halten von Geräten (z.B. Tablets, Laptops, Smartphones) und wiederholte einseitige Bewegungen belasten das Hand-Arm-System.

Psychische Belastung: Fehlerhafte, unklare oder unzureichende Arbeitsmittelgestaltung, Arbeitsorganisation, Softwaregestaltung und Art der Tätigkeit können zu psychischen Belastungen führen.

Belastung durch die Arbeitsumgebung: Schlechte Beleuchtung, Lärm und ein unangemessenes Raumklima können sowohl physische als auch psychische Beschwerden hervorrufen und die Produktivität verringern.

Arbeitsstättenregeln

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) informieren über spezifische Anforderungen an die sichere und gesunde Gestaltung von Arbeitsplätzen und konkretisieren damit die in der Arbeitsstättenverordnung geforderten Schutzziele des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit der Einführung der neuen ASR A6 am 01.07.2024 wurde ein klarer Rahmen für die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen geschaffen.

    Pflichten der Arbeitgeber:innen

    Arbeitgeber:innen sind dafür verantwortlich, Gefährdungen an Bildschirmarbeitsplätzen zu erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen durchzuführen.

    1. Gefährdungsbeurteilung: Überprüfung der Arbeitsplatzgestaltung hinsichtlich der Arbeitsaufgaben, Fähigkeiten und Körpermerkmale der Beschäftigten.

    2. Unterweisung der Beschäftigten: Schulung der Arbeitnehmer:innen zu den Risiken der Bildschirmarbeit sowie zu gesunden und ergonomischen Verhaltensweisen, wie der korrekten Sitzhaltung und regelmäßigen Pausen.

    3. Erholungszeiten: Die Arbeit am Bildschirm soll regelmäßig durch Erholungszeiten oder Tätigkeiten ohne Bildschirmnutzung unterbrochen werden, um eine einseitige Belastung zu vermeiden.

    Inhalte der neuen Arbeitsstätttenregel A6

    Arbeitssoftware

    N

    Ergonomische und gebrauchstaugliche Gestaltung

    N

    Verständliche und zugängliche Informationsbereitstellung

    N

    Anpassbarkeit an Hardware, Arbeitsbedingungen und Nutzende

     

    Arbeitsbildschirm

    • Positionierung: Die Position des Bildschirms sollte individuell an die Körpermaße des Nutzenden angepasst werden und sollte mindestens 500 mm von den Augen entfernt sein.
    • Blickfeld: Die Sehachse muss senkrecht auf der Mitte der Bildschirmoberfläche ausgerichtet sein, sodass die Blicklinie in einem Winkel von etwa 30° bis 35° aus der Horizontalen nach unten geneigt ist. Die Blicklinie sollte im Bereich der Bildschirmmitte einen Winkel von etwa 90° zur Bildschirmoberfläche haben.
    • Zeichenhöhe: Zeichengröße und Zeilenabstand müssen an den Sehabstand angepasst werden.
      • Mindestzeichenhöhe [mm] = Sehabstand [mm] / 155
      • Maximale Zeichenhöhe [mm] ≤ Sehabstand [mm] / 110
    • Helligkeit: Die Bildschirmhelligkeit sollte der Helligkeit eines weißen Blattes Papier entsprechen, das auf einem beleuchteten Tisch liegt. Sie sollte jedoch nicht so hoch sein, dass eine schwarz dargestellte Fläche aufgehellt wird.
    • Einsatz von mehreren Bildschirmen: Diese sollten auf gleicher Höhe, mit gleichem Abstand und gleicher Bildschirmauflösung angeordnet sein, um Kopf- und Augenbewegungen zu minimieren und die Strukturen nicht übermäßig zu belasten.

    Arbeitsplatz

    • Bewegung: Es sollte die Möglichkeit bestehen zwischen Sitzen und Stehen zu wechseln und eine dynamische Sitzhaltung gefördert werden. So können unterschiedliche Sitzpositionen eingenommen werden, wobei man zwischen der vorderen, hinteren und mittleren unterscheidet. Letztere entspricht der Referenzsitzhaltung.
    • Arbeitsgeräteanordnung: Arbeitsgeräte sollten so platziert werden, dass der Unterarm waagrecht ist und ohne Bewegung des Oberarms genutzt werden können. Die Nutzung von Maus und Tastatur sollte ohne Anspannung und mit Handgelenk, Ellenbogen und Schulter in einer neutralen Position erfolgen.
    • Ausgleichbewegungen: Vor der Arbeitsfläche muss eine Bewegungsfläche von mindestens 1,5 m² vorhanden sein. Auch der Beinraum sollte mindestens 850 mm betragen, und die Arbeitsfläche sollte mindestens 1600 mm x 800 mm groß sein. Ausnahmen bestehen, wenn der Arbeitsmittelbedarf geringer ist oder die Interaktion mit Dritten von Bedeutung ist (z. B. an Infoständen).
    • Beleuchtung: Der Arbeitsplatz sollte angemessen beleuchtet sein, wobei Blendungen und Reflexionen vermieden werden sollten.

    Ergonomisches Sitzen und die Referenzsitzhaltung

    Ergonomische Stühle sollten:

    Z

    Höhenverstellbar sein.

    Z

    Eine gepolsterte, atmungsaktive Sitzfläche sowie eine neigbare Rückenlehne haben.

    Z

    Über ein stabiles und standsicheres (bestenfall fünfarmiges) Untergestell verfügen.

    Z

    Höhenverstellbare Armauflagen haben.

    Z

    Die Referenzsitzhaltung ermöglichen.

     

    Referenzsitzhaltung

    • Aufrechte Körperhaltung: Der Rücken sollte aufrecht und die Wirbelsäule in einer natürlichen S-Form gehalten werden, ohne Rundung oder übermäßige Beugung.
    • Beine: Die Oberschenkel sollten weitgehend horizontal liegen, mit einem Winkel von etwa 90° zwischen Oberschenkel und Unterschenkel. Die Füße sollten flach und volständig auf dem Boden stehen.
    • Arme und Hände: Die Unterarme sollten auf der Tischplatte oder Armlehnen des Stuhls in einem 90°-Winkel abgelegt sein, um eine Entlastung der Schultern und Handgelenke zu gewährleisten.
    • Dauer der Sitzzeit: Längere Sitzzeiten sollten durch kurze Pausen und regelmäßige Bewegung unterbrochen werden.
    • Die Sitzhöhe sollte so eingestellt werden, dass die Oberschenkel waagrecht sind und die Füße den Boden erreichen, ohne dass die Knie höher als die Hüften stehen.

    Um diese ergonomischen Anforderungen für alle Körpermaße zu gewähleisten sind höhenverstellbare Tische und Stühle, die sich leicht anpassen lassen, besonders zu empfehlen.

      Ergänzende Anforderungen bei Telearbeitsplätzen und tragbaren Geräten

      Telearbeitsplätze

      Für Telearbeitsplätze, die vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eingerichtet werden (also Bildschirmarbeitsplätze im häuslichen Arbeitsbereich des Beschäftigten), müssen neben der Gefährdungsbeurteilung und Schulung auch die passende Ausstattung bereitgestellt werden. Dazu gehören Arbeitsmittel, Möbel und Beleuchtung. Diese Ausstattung muss vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gestellt werden, es sei denn, der Beschäftigte bringt eigene, vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin genehmigte Ausstattung mit.

       

      Tragbare Bildschirme

      Man unterscheidet zwischen hand-, körper-, kopfgehaltenen Geräten und jenen, die man abstellen kann.

      • Nur für kurze, einfache Aufgaben zu verwenden (z.B. Notebook in einer Besprechung) oder wenn die Arbeit mit keinem anderen Bildschirmgerät verrichtet werden kann (z.B. Handscanner in der Logistik).
      • Falls umfangreiche Eingaben erforderlich sind, sollen externe Eingabemittel (z.B. Tastatur und Maus) oder ein Gerät mit integrierter Tastatur verwendet werden.

      Handgehaltene tragbare Geräte (z. B. Tablet, Handscanner) sollten:

      • Weniger als 0,5 kg wiegen.
      • Eine an den Sehabstand angepasste Zeichenhöhe verwenden (Für Handscanner oder ähnliche Geräte sind Sehabstände zwischen 300 mm und 600 mm üblich).
      • Eine zuverlässige und fehlertolerante Eingabe gewährleisten, z.B. durch Eingabestifte oder Touchscreen-Technologie.

      Tragbare Geräte, die mehr als 1 kg wiegen, müssen mit Tragevorrichtungen ausgestattet sein, um eine gleichmäßige Gewichtsverteilung zu gewährleisten (z. B. Notebooks).

      Kopfgetragene Geräte (z. B. AR- oder VR-Brillen) sollten:

      • Leicht, gut ausbalanciert und verstellbar sein.
      • Die natürliche Kopfbewegung nicht eingeschränken.
      • Mit Eingabemethoden wie Spracheingabe oder Gestensteuerung genutzt werden können.
      • Mit Sehhilfen (z.B. Brillen, Kontaktlinsen) kompatibel sein.